Grundsätze der Kabelbelegung

Der Kapazitätsengpass in den in analoger Technik betriebenen Kabelnetzen macht es leider unmöglich, alle vorhandenen Programme und Mediendienste zur Einspeisung zu bringen. Daher muss unter den zu verbreitenden Angeboten eine sorgfältige Auswahlentscheidung getroffen werden, die angesichts der vielen verschiedenen abzuwägenden Interessen immer nur einen Kompromiss darstellen kann.

Der Betreiberfirma des jeweiligen Kabelnetzes wurde durch das Landesmediengesetz (LMG) in eigener Entscheidungsspielraum eingeräumt. Sie hat daher nicht nur ein generelles Vorschlagsrecht hinsichtlich der Belegung ihrer Kabelanlage, sondern kann manche Umbelegungen sogar ohne vorherige Genehmigung durch die LMK durchführen.

Für die Auswahl der einzuspeisenden Angebote legt die LMK auf Grundlage des LMG in ihrer Kanalbelegungssatzung und der zugehörigen Programmliste Grundsätze und Vorgaben fest. So gibt es z.B. Programme, die ein Netzbetreiber verpflichtend einzuspeisen hat (z.B. ARD, ZDF oder auch das jeweilige Regionalprogramm). Es gibt Wahlpflichtprogramme, bei denen der Netzbetreiber unter verschiedenen vorgegebenen Angeboten auswählen kann. Zuletzt gibt es noch sog. freiwillig einzuspeisende Programme - hier ist der Netzbetreiber in der Auswahl frei.

Durch die betreffenden Regelungen wird sichergestellt, dass die Belegung der rheinland-pfälzischen Kabelanlagen den Anforderungen von Angebots- und Meinungsvielfalt entspricht sowie (wo möglich) den vielfältigen Interessen von Kabelkunden, Netzbetreibern und Programmveranstaltern entgegenkommt. Die LMK überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben bei der Belegung der rheinland-pfälzischen Kabelnetze. Schlägt ein Kabelnetzbetreiber eine Belegungsänderung vor, wird diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft und (falls erforderlich) förmlich genehmigt.

Bei der Belegung digitaler Kapazitäten wurde dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber durch das Landesmediengesetz ein weitgreifender eigener Entscheidungsspielraum eingeräumt. Die LMK übt in diesem Bereich lediglich eine Missbrauchsaufsicht aus.

Weitere Infos:

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