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Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen im Sat.1-Programm durch LMK beanstandet (Nr. 22)
Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 23. Juni 2008 zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der Hauptausschuss im Mai 2008 die Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion“ im Programm von Sat.1 beanstandet hat.
Im November des vergangenen Jahres strahlte der Sender mehrfach die Dauerwerbesendungen „Doppelt kocht besser“ und „Eine Stimme für die Liebe. Die Amio Dating Show“ aus und kennzeichnete diese durch die Einblendung des Schriftzuges „Promotion“, dem zum Teil ein Produktname (z. B. „Amio-Promotion“) vorangestellt war.
Gemäß einem Beschluss der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) darf die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung ausschließlich durch den Schriftzug „Werbesendung“ oder „Dauerwerbesendung“ erfolgen. Die Verwendung von Synonymen wie etwa „Promotion“ wird von der DLM auf der Grundlage der geltenden werberechtlichen Bestimmungen nicht für zulässig erachtet. Diese Auffassung hat auch das Verwaltungsgericht Berlin in einem gegen ProSieben gerichteten, vergleichbaren Verfahren bestätigt (VG 27 A 37.08).
Der Sender hat zwischenzeitlich gegen die Beanstandung Widerspruch eingelegt. Die Versammlung wird über diesen Wiederspruch voraussichtlich am 8. September 2008 entscheiden.
Für Rückfragen: Dr. Joachim Kind, LMK-Pressesprecher
Tel.: 0621 - 5202-206, E-Mail: kind@lmk-online.de
